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Dieser Bericht enthält Informationen zur Abschlussquote der Studierenden und zum Erwerbsstatus.

Am 30. Juni 2012 erhielt das US-Bildungsministerium ein Gerichtsurteil in einer Rechtsanfechtung, die sich auf die Umsetzung der Vorschriften zur Erwerbsarbeit auswirkt. Am 19. März 2013 erließ das Gericht eine Entscheidung, mit der ein Antrag des Ministeriums auf Wiedereinführung bestimmter GE-Bestimmungen, einschließlich der Meldepflichten, abgelehnt wurde. Diese Entscheidung berührt nicht die GE-Offenlegungspflichten für Institute.

Die am 29. Oktober 2010 im Bundesregister veröffentlichten endgültigen Bestimmungen verlangen von Institutionen, dass sie bestimmte Informationen über Studierende melden, die sich für gemäß Titel IV qualifizierte Bildungsprogramme eingeschrieben haben, die zu einer Erwerbstätigkeit in einem anerkannten Beruf führen (GE-Programme). Diese Vorschriften sehen auch vor, dass Institutionen potenziellen Studenten bestimmte Informationen über die GE-Programme der Institution offenlegen müssen. Schließlich verlangen die neuen Vorschriften von den Institutionen, dass sie das Ministerium benachrichtigen, wenn sie ein zusätzliches GE-Programm zu seiner Liste der gemäß Titel IV förderfähigen Programme hinzufügen möchten. Alle diese Anforderungen gelten ab dem 1. Juli 2011.

Der Minister veröffentlichte am 13. Juni 2011 zusätzliche Vorschriften im Zusammenhang mit den Programmberechtigungskennzahlen, die für Erwerbstätigkeitsprogramme im Bundesregister berechnet werden.

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